Lizenzbedingungen und Download


Bitte lesen Sie den nachfolgenden, für die Nutzung der Software verbindlichen Lizenzvertrag aufmerksam durch, bevor Sie das passende Installationspaket am Ende der Seite herunterladen.
 
Beachten Sie, dass die kostenfreie Nutzung ausschliesslich für private, nicht kommerzielle Zwecke gestattet ist.
    Community Edition, kostenfreier Download

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)


 
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
 
1.1 Der Softwarelizenzvertrag ("Lizenz") regelt die kostenfreie Nutzung der WEBCOMpro Software ("Software") des Herstellers WEBCOMpro, Inh. Patrick Heyer, Rosmarinstr. 12e, 40235 Düsseldorf, Deutschland ("Lizenzgeber") durch den Kunden ("Lizenznehmer") zu ausschließlich privaten Zwecken.
 
1.2 Eine private Nutzung liegt vor, wenn der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Die Nutzung der Software ist ausschließlich unter uneingeschränkter Einhaltung der hier aufgeführten Regelungen erlaubt.
 
1.3 Der Lizenzgeber stellt Softwareinformationen sowie den Text dieses Vertrags zum Abruf bereit. Die Softwareinformationen enthalten eine Funktionsbeschreibung, in der der bestimmungsgemäße Gebrauch und die Einsatzbedingungen der Software angegeben werden. Der Lizenzgeber trifft Vorkehrungen, die ein Ausdrucken dieser Dokumente und/oder ein Herunterladen auf den Computer des Interessenten vor dem Vertragsschluss gestatten. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Nutzbarkeit der Software wird nicht garantiert.
 
1.4 Der Lizenzgeber macht die Software über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich. Die Software wird vom Server des Lizenzgebers über das Internet auf den Computer des Lizenznehmers übertragen (heruntergeladen). Die damit verbundene Dokumentation bildet zusammen mit der Software das Lizenzmaterial. Software und Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt.
 
1.5 Der Interessent erhält vor dem Download der Software die Gelegenheit diese Lizenzbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Er erkennt die Lizenzbedingungen mit dem Erwerb einer Lizenz oder der Installation der Software an, je nachdem was zuerst auftritt. Die Nutzung der Software ist erst nach erfolgreicher Registrierung des Lizenznehmers und Aktivierung der Software möglich.
 
1.6 Der Lizenzgeber hat das Recht, die bei der Aktivierung der Software erfassten Daten des Lizenznehmers zu speichern und in seine Kundendatei aufzunehmen.
 
 
2. Lizenzumfang
 
2.1 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive Lizenz für die Nutzung der Software in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Releaseversion über eine unbefristete Dauer aus.
 
2.2 Die vom Lizenzgeber ausgestellte Lizenz erstreckt sich ausschließlich und unmittelbar auf den Lizenznehmer. Jede kommerzielle Übertragung der Software ist untersagt und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen dar.
 
2.3 Die Installation und Einrichtung der Software obliegt dem Lizenznehmer.
 
2.4 Der Lizenzgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Lizenznehmer eine aktualisierte Version nachträglich zugänglich zu machen.
 
2.5 Der Lizenznehmer erhält ausschließlich Zugang zu einer codierten Form der Software, die nur mittels zusätzlich zur spezifizierten Laufzeitumgebung installierten Drittsoftware ausgeführt werden kann. Der Lizenzgeber macht diese dem Lizenznehmer ohne Aufpreis verfügbar, wobei der Lizenznehmer dafür Sorge trägt, dass die beabsichtigte Zielplattform zur Ausführung geeignet ist.
 
2.6 Der Lizenzgeber ist nicht zum Support der Software verpflichtet.
 
 
3. Eigentum / Ausschluss der Weitergabe
 
3.1 Der Lizenzgeber bleibt alleiniger Eigentümer der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software inkl. aller damit verbundener Rechte. Der Lizenzvertrag stellt lediglich eine Erlaubnis für die Nutzung der Software dar.
 
3.2 Der Quellcode der Software ist geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Zu keinem Zeitpunkt haben der Lizenznehmer oder Dritte einen Anspruch auf Einsicht, anderweitige Zugänglichkeit oder Nutzung des Quellcodes.
 
3.3 Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Decodierung oder Dekompilierung des Programmcodes, bzw. binärer Programmdateien), sowie die Anwendung sonstiger Reverse-Engineering-Techniken ist aufgrund der kostenlosen Überlassung der Software auch unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69e UrhG nicht zulässig. Jegliche Rückübersetzungen sind damit ausgeschlossen.
 
3.4 Die Weiterverteilung der Software in vollständiger oder teilweiser Form, auch zum Zweck einer zeitweisen Überlassung, ist ausgeschlossen.
 
3.6 In der Software enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert oder entfernt werden.
 
 
4. Rechtswidriger Gebrauch
 
4.1 Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software zu nutzen, wenn hierdurch gegen gesetzliche Vorschriften, bzw. gegen die Lizenzregelungen sowie gegen die allgemeinen Verhaltensregelungen des Internetverkehrs verstoßen wird, insbesondere:
a) Die Verletzung fremder Eigentumsrechte,
b) das Bereitstellen und Verbreiten von Kinderpornografie,
c) die Verbreitung von Informationen, welche diskriminierend in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht und Kultur Dritter sind, gegen Grundrechte, oder die allgemeine Rechtsordnung  verstoßen,
d) der massenhafte Versand unverlangter Werbebotschaften (SPAM).
 
Für den Fall, dass gegen diese Regelungen verstoßen wird, ist der Lizenzgeber berechtigt, die damit verbundenen Softwareinstanzen zu deaktivieren, bis der Lizenznehmer den Misstand beseitigt hat. Für die Reaktivierung kann der Lizenzgeber zudem eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 25,- Euro gegenüber dem Lizenznehmer geltend machen. Im Falle eines wiederholten Verstoßes erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber ist in diesem Fall berechtigt die Software mit sofortiger Wirkung zu sperren.
 
4.2 Die Software darf nur in vollständiger und unveränderter Form eingesetzt werden. Jegliche Manipulation, insb. die Einbindung fremder Programme auf nicht vom Lizenzgeber dafür vorgesehene Art und Weise oder die Entnahme von Softwarekomponenten, z.B. zwecks Nutzung mit anderer Software ist untersagt.
 
Als Bestandteil der Software gelten alle Dateien, die per Vorgabe der Setuproutine innerhalb des Dateiordners "WEBCOMpro" installiert werden. Daten innerhalb des Dateiordners "data" und innerhalb der Datenbank stellen Anwendungsdaten des Nutzers dar.
 
Führt eine Änderung dieser Dateien zu Fehlfunktionen, so ist der Lizenzgeber nicht zur Wiederherstellung der Funktionalität verpflichtet. Die Umgehung der mit Hilfe von Lizenzdateien (.lic) bewerkstelligten Lizenzkontrolle stellt einen Verstoß gegen diesen Vertrag dar und führt zum sofortigen Erlöschen dieser Lizenz. Gleiches gilt für den Versuch der Umgehung.
 
4.3 Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programms bleiben vorbehalten.
 
 
5. Pflichtverweis und Lizenzkontrolle
 
5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Rahmen dieser Lizenz, einen Verweis auf die Homepage des Lizenzgebers durch das Element <WCP:backlink/> derart in den Quellcode der jeweiligen Basisvorlage  einzubinden, dass dieser unmittelbar sichtbar und erkennbar ist.
 
Hinweis: Das Element wird vom Parser in einen vollständigen HTML-Linkcode übersetzt. Wird es nicht verwendet, zeigt der Parser beim Verarbeiten der jew. Basisvorlage eine Mitteilung an und bricht die Verarbeitung ab. Die sonstige designtechnische Einbindung des Verweises bleibt dem Nutzer überlassen.
 
Die Software ist durch weitere Mechanismen geschützt, mittels derer der Lizenzgeber eine unerlaubte Nutzung erkennen und unterbinden kann. Diese Mechanismen stellen einen Kopierschutz im Sinne des UrhG dar.
 
5.2 Die Manipulation oder Umgehung der Authentifizierung führt zum Erlöschen der Lizenz und kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
5.3 Der Lizenzgeber ist nicht dazu verpflichtet, Auskünfte über die technische Umsetzung des Authentifizierungsverfahrens zu erteilen.
 
 
6. Lizenzvergütung
 
6.1 Eine Lizenzgebühr für die private Nutzung entfällt.
 
6.2 Die Kosten für die Nutzung des digitalen Kommunikationsnetzes zum Herunterladen des Lizenzmaterials trägt der Lizenznehmer.
 
 
7. Gewährleistung
 
7.1 Der Lizenzgeber übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software unter verschiedenen Laufzeitumgebungen auf ihre Funktionsfähigkeit und mit einer herkömmlichen Virenschutzsoftware auf einen eventuellen Virenbefall getestet wurde (gedrängte Prüfpflicht). Weitergehende Leistungen sind im Rahmen dieser Lizenz nicht geschuldet.
 
7.2 Es wird nicht gewährleistet, dass neuere Versionen der Software die gleichen Anforderungen an die Laufzeitumgebung stellen, die gleiche Funktionalität aufweisen oder unmittelbar kompatibel zu vorherigen Versionen sind.
 
 
8. Kündigung und Verjährung
 
8.1 Der Lizenzgeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Lizenznehmer seine Verpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
 
8.2 Eine durch den Lizenzgeber auf Basis der Lizenzregelungen ausgesprochene Kündigung und die damit einhergehende Deaktivierung der Softwareinstanz des Lizenznehmers entbindet den Lizenznehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
 
8.3 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, wenn nicht in diesen Lizenzbedingungen eine andere Frist bestimmt ist.
 
 
9. Haftungsbeschränkung
 
9.1 Die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Klausel eingeschränkt.
 
9.2 Eine etwaige Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wird durch diese Vereinbarung nicht beschränkt.
 
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit oder sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht/wesentliche Vertragspflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
 
9.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
 
9.5 Die Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regelungen dieser Haftungsklausel.
 
 
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
 
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf/Rhein.
 
10.2 Hat der Lizenznehmer seinen Geschäftssitz im Ausland, so findet deutsches Recht Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts CISG sind ausgeschlossen.
 
10.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keine Auswirkung.
 
10.4 Für den Vertrag gelten ausschließlich die hier aufgeführten Bedingungen des Lizenzgebers. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
 
10.5 Ist eine Bestimmung mit geltendem Recht unvereinbar, tritt an ihre Stelle eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
 
Stand: Düsseldorf, 17. Juni 2008
 

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Für Erstinstallationen
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Mit diesem Paket können Sie eine bestehende Softwareinstallation auf den neuesten Stand bringen. Beachten Sie, dass die neue Version eventuell nicht kompatibel mit der von Ihnen eingesetzten Version ist. Informieren Sie sich daher vorher über Änderungen und sichern Sie Ihre bestehende Installation.
 
Sichern Sie vor jedem Update unbedingt Ihre Daten einschliesslich der Datenbank.
 
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Sie werden nach der Installation aufgefordert, die Software zu registrieren. Folgen Sie dazu einfach den Anweisungen. Lassen Sie die Angabe des Lizenzschlüssels für die kostenlose Privatnutzung weg.
 
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MySQL-Unterstützung
PCRE mit UTF-8-Unterstützung

MySQL mind. Version 4.1
Version 5.x empfohlen
Old-Passwords-Option

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